Elterninformationen
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►Erkrankung Jede Erkrankung oder entschuldbare Abwesenheit muss der Schule unmittelbar gemeldet werden. zwischen 7:15 und 7:50 Uhr (Tel. 09090 959970) im Sekretariat an und informierten über die Erkrankung und die voraussichtliche Dauer. Die Schule ist verpflichtet, bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht sofort nach Unterrichtsbeginn die Erziehungsberechtigten darüber in Kenntnis zu setzen, dass ein Kind nicht im Unterricht erschienen ist, und sie darauf hinzuweisen, dass sie für etwaige weitere Maßnahmen verantwortlich sind.
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►Das richtige Verhalten bei ansteckenden Krankheiten Dieses Merkblatt informiert Sie über Ihre Pflichten und Vorgehensweisen, falls Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat. Bitte beachten Sie die neuen Richtlinien bei Windpocken.
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►Befreiung von der Teilnahme am Unterricht Was ist zu tun, wenn Ihr Kind aus einem wichtigem Grund beurlaubt werden muss? Eine Befreiung von der Teilnahme am Unterricht kann nur in dringenden Einzelfällen und nur auf rechtzeitig im schriftlichen Antrag eines Erziehungsberechtigten beantragt werden. |
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